Gerade gelesen: Ein neue Ära des Kolonialismus

  • https://www.themoscowtimes.com…der-to-colonialism-a69901


    Aus dem Artikel der "Moscow Times":


    "Trump signed an executive order Monday establishing a U.S. policy which allows “commercial exploration, recovery and use of resources in outer space.” The Encouraging International Support for the Recovery and Use of Space Resources order classifies outer space as a “legally and physically unique domain of human activity” instead of a “global commons.


    Hier die "Executive order":


    https://www.whitehouse.gov/pre…very-use-space-resources/



    Dagegen das Völkerrrecht:


    1. Artikel II des Weltraumvertrages: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumvertrag), der von den USA ratifiziert (!) ist :

    • "Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel".

    2. Und der Mondvertrag (Artikel 4), der das sogenannte "common heritage of mankind"- Prinzip enthält: https://en.wikipedia.org/wiki/Moon_Treaty

    • "The exploration and use of the moon shall be the province of all mankind and shall be carried out for the benefit and in the interests of all countries, irrespective of their degree of economic or scientific development".

    ---


    Naja: Das Virus wird ja wohl demnächst auch mal bei Donald Duck vorbeischauen.

  • Schönes kleines Programm, Danke für den Link!

    MMSCFD ist nur was für die Öl- und Gasförderung, das braucht sonst keiner, außer man schreibt Software für jene Durchflussmesser die dort verbaut werden ;)


    Ich glaube Trump versucht mit dieser Ankündigung nicht weniger als die Weichen für etwas zu stellen was aktuell schon seinen Anfang nimmt. Von der Medienwirkung her wäre eine bemannnte Marsmission etwas das die Wiederwahl eines Präsidenten garantieren würde. Jetzt die Weichen für eine kommerzielle Rohstoffgewinnung im All passend zu stellen, das dürfte den US-amerikanischen Weltraum-Firmen aber viel mehr gefallen. Und wer mag mit jemandem diskutieren der als impulsiv sowie jähzornig gilt und obendrein Zugang zu Atomwaffen hat? Privatfirmen werden das All erobern, denn sie sind nicht an Legislaturperioden gebunden, und so weit weg machen sie ihre eigenen Gesetze. Denk mal an die Ostinden-Kompanie.


    Gruß

    Detlev

    "Das Universum ist nicht dazu verpflichtet für dich irgendeinen Sinn zu ergeben!" (N. D. Tyson)


    Bresser 10x50 | 150/750 Dobson | 70/700 Skylux Refraktor | 200/1000 Zollstock-Dobson
    Im Bastelkeller: 8"f/6 Spiegel | 76/700 "Tchiboskop"-Newton


    https://astronomiefreunde-kn.de/

  • Aber vielleicht Wegezoll für jeden Satelliten verlangen der durch US-amerkanisches Hoheitsgebiet, sprich irgendwo durchs Weltall fliegt.

    Andernfalls können Dinge kaputt gehen...es könnte Unfälle geben...

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  • Es kommt darauf an, ob man "vom hohen Roβ" herunterschaut, oder aber ein Seil über die Straβe spannt, damit das Roβ stolpert.


    Ich zitiere mal ein Fabel von Aesop, der (mindestens) 500 Jahre VOR Christus lebte, also auch vor der Blütezeit von Athen:

    https://cafebabel.com/de/artic…5ae005e7f723b35a145dfd49/


    Diese Fabel wurde dann von dem Franzosen La Fontaine (im 17. Jahrhundert NACH Christus) geklaut.


    [Damals gab es noch kein "copyright", ... was eigentlich nur beweist, das "copyright" = Diebstahl ist, denn er hat die "Ideen" von vor 2200 Jahren gestohlen und die -damals 2000 Jahre alten - posthumen Ansprüche von Aesop einfach glatt abgeschnitten. So ähnlich wie Musiker (nur so z.B.; es gibt noch Unmengen anderer Menschen, die das auch so machen), die sich ständig auf irgendwelche Vorbilder (Blues, Rock, Jazz) berufen und dann, wenn sie ihr Stück publizieren, auf einmal behaupten, es sei "ihr Werk"].


    Hier in einer DEUTSCHEN Übersetzung (mit DEUTSCHEM "copyright"; was wieder alles ändert, weil es nicht frz. "copyright" ist): https://www.deutschland-lese.de/index.php?article_id=939


    ----


    Ich hoffe, die Menschen werden nach der Krise eines verstanden haben: ... daβ das "Leben" das wichtigste Rechtsgut ist (dazu gibt es Rechtsprechung, auch und gerade in Deutschland) und nicht Geld und "die Wirtschaft" und die, die (nur so z.B.; es gibt noch viele andere Leute, die das auch machen) nur und ausschlieβlich "Televue-Okulare" kaufen!


    (Ich bin mir durchaus bewuβt, daβ es sehr viele Leute gibt, die "von der Hand in den Mund leben". ... Aber ist nicht in solchen Fällen "Umverteilung" die Hauptaufgabe des Finanzministers und nicht "Griechenland-Schelte" (siehe Schäuble) ?


    ... Aber (und deshalb) bin ich sehr pessimistisch. Nach der Krise wird der "Run" auf das goldene Kalb mit "voller Pulle" wieder losgehen.


    Auf diese (solidaritätslose) Zukunft bringe ich aber keinen Toast aus !

    • Offizieller Beitrag

    Leider habe ich mir die Quelle nicht aufgeschrieben. Da hat man vor kurzen eine Professor zu Wort kommen lasen. Seine These war das Recht auf Leben ist kein Grundrecht. Deshalb wird es im Grundgesetz auch nicht explizit genannt. Sondern es beginnt mit " Die Würde des Menschen ist unantastbar". Er argumentierte so: "Wenn es nicht so wäre, dürfte der Staat keine Soldaten in einen Krieg schicken."


    Und warum schickt man Soldaten in einen Krieg . . .

  • Hallo Hans-Ulrich,


    ich hâtte Deinen Beitrag gerne so stehen gelassen, weil er sehr zum Nachdenken anregt.


    Ganz so einfach, wie sich der Professor das vorstellt, ist es aber nicht. Ich denke Du meinst den Professor hier: https://www.deutschlandfunk.de…ml?dram:article_id=474458


    Deshalb und weil wir eigentlich nicht mehr bei astronomischen Themen sind, nur kurz, meine Meinung:


    (1) Was der Professor sagt, hat zwar einen richtigen Kern: Art. 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html verwendet den Begriff "unantastbar". Das heiβt die Menschenwürde kann überhaupt nicht eingeschränkt werden; z.B durch ein (normales, einfaches) Gesetz (ohne Verfassungsrang), welches also niedrig-rangiger, als die Verfassung ist. Aus Absatz (3) des Artikels 1 des Grundgesetzes ergibt sich, daβ sich dieser Satz vorallem an den Staat / die Regierung adressiert.


    (2) Aaaber: Das "Recht auf Leben" steht in Artikel 2 des GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html. ... ... Nur steht da halt nicht "unantastbar" dabei. Artikel 2 (2) 2. Satz sagt sogar, daβ das Recht auf Leben eingeschränkt werden kann.


    Wenn da auch "unantastbar" stünde, könnte es z.B. keinen Schwangerschaftsabbruch geben. https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html


    Art 2 (2) Satz 2 errichtet also eine sogenannte Grundrechtsschranke. Das bedeutet, daβ das Grundrecht eingeschränkt werden kann. Aus der Tatsache, daβ das Grundgesetz das höchste Gesetz Deutschlands ist, ergibt sich aber, daβ das einschränkende (niederrangige) Gesetz seinerseits am Grundrecht gemessen und dieses respektieren muβ (sogenannte "Schranken-Schranke").


    Es muβ also (durch den Gesetzgeber oder Richter) eine Abwägung stattfinden, zwischen dem Grundrecht und dem einschränkenden einfachen Gesetz, welches ein anderes Recht "verteidigt" (welches auch ein Grundrecht sein kann; beim Schwangerschaftsabbruch das "Persönlichkeitsrecht" der Frau). Da das Grundrecht (oder eines der Grundrechte) höherrangiger ist, als das einschränkende Gesetz, muβ es die "Hierarchie der Normen" respektieren und darf also nur soweit als notwendig (= minimal) einschränken; sonst springt die "Schranken-Schranke" an. Die unterste Grenze für eine einschränkendes Gesetz ist NICHT erst dann erreicht, wenn das Grundrecht "in sein Gegenteil verkehrt" = aufgehoben wird, sondern diese Grenze ist so formuliert, daβ das Grundrecht nicht "in seinem Wesensgehalt angetastet" werden darf; das sogeannte "Verhältnismäβigkeitsprinzip" des Artikel 19 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html


    Weil dieses Prinzip so wenig bekannt ist, kopiere ich hier mal den Artikel 19 des Grundgesetzes:

    • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 19
    • (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
      (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
      (3)-(4) ...

    Es muβ also eine Rechtsgüterabwägung stattfinden. ... ... ... Und wie macht man das? ... Man schaut erneut nach, wo im Grundgesetz welches Grundrecht steht: "Hierarchie der Normen" (oder in noch höherrangigem Recht, wie das Europarecht, oder das Recht der Vereinten Nationen. Aus Artikel 2 der UN-Charta ergibt sich z.B., daβ man einen Verteidigungskrieg führen darf = auch eine Einschränkung des Grundrechts auf Leben; ein "Angriffs"krieg ist aber verboten. Dasslebe steht in Artikel 26 des deutschen Grundgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_26.html )


    In unserem Fall geht es also um die Abwägung vom "Recht auf Leben" gegen das (ich nenne es mal) "Recht auf Wirtschaft". Das "Recht auf Wirtschaft" steht zwar so nicht im Grundgesetz, aber dort gibt es z.B. das Grundrecht auf "freie Berufsausübung". ... Das steht in Artikel 12 des Grundgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html.


    Die Grundrechte haben also auch "unter sich" eine Hierarchie. Und das geht dann in die Rechtsgüter-Abwägung ein.


    Warum steht also das Recht auf Menschenwürde in Artikel 1 GG, vor dem Recht auf Leben, welches in Artikel 2 GG steht ? Meiner Meinung nach, weil man das Recht auf Menschenwürde so sehr verletzen kann, da sich jemand wünscht lieber tot zu sein, ... und sich selbst umbringt. Wenn man das "Recht auf Menschenwürde" einschränken könnte, wäre also das Recht auf Leben, selbst wenn es in Artikel 1 stünde, nichts mehr wert. Deshalb ist ersteres Recht "unantastbar".


    Der Professor liegt also meiner Meinung nach, ziemlich daneben !

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rudi,


    so tief habe ich mich da nicht in die Materie rein gekämpft. Deinen Link kannte ich nicht. Wahrscheinlich hat der, den ich gelesen hatte, sich darauf bezogen. Ich bekommen immer von "News Republik" solche Beiträger. Aber da ist der schon verschwunden.


    >> Der Professor liegt also meiner Meinung nach, ziemlich daneben !


    Kann ich zwar nicht so schön beweisen, aber mein Bauchgefühl hat da auch gesagt, da stimmt was nicht.

  • Hallo zusammen,


    wenn Recht und Gesetz eindeutig und einer strengen Logik folgen würden, gäbe es nichts daran auszulegen,

    denn die Logik würde alles exakt regeln. Recht und Gesetz sind aber ein Flickenteppich verschiedener Interessen,

    und Teile der Gesetze sind so alt dass man sie eigentlich schon vergessen hatte, z.B. die "Majestätsbeleidigung".


    Sachverhalte die Anfangs absolut klar erscheinen, müssen unter anderen Aspekten plötzlich hinterfragt werden, und

    schon wackelt die vorher so klare Meinung. Es gibt nicht nur zwei Seiten einer Medaille, es gibt tausend Seiten.


    Es gibt einen ganzen Berufsstand der davon lebt, das was "schwarz auf weiß" geschrieben steht, die "Buchstaben

    des Gesetzes" gemäß dessen was gerade gebraucht wird zu interpretieren.

    Das macht ein anderer Berufsstand übrigens jeden Sonntag, nur für einen anderen "Themenbereich".

    Wie war das mit Matthäus 5,37?


    Mit Referenzen auf eine ausreichend große Textsammlung lässt sich einfach jede Meinung unterfüttern, man muß nur suchen.


    entspannte Grüße

    Detlev

    "Das Universum ist nicht dazu verpflichtet für dich irgendeinen Sinn zu ergeben!" (N. D. Tyson)


    Bresser 10x50 | 150/750 Dobson | 70/700 Skylux Refraktor | 200/1000 Zollstock-Dobson
    Im Bastelkeller: 8"f/6 Spiegel | 76/700 "Tchiboskop"-Newton


    https://astronomiefreunde-kn.de/

  • Hallo,


    sorry muβte mit meinem Komputer "kämpfen", hatte mir einen Virus eingefangen, der immer mein "Antivrus"-Programm abschaltete. Der war besonders hartnâckig.


    @ Hans-Ulrich: "Bauchgefühl"


    Das ist mir auch sehr wichtig; ich hatte Dich schon sehr gut verstanden !



    @ Detlev: "Mit Referenzen auf eine ausreichend große Textsammlung lässt sich einfach jede Meinung unterfüttern".


    Ist das so ?


    Jedenfalls (noch) nicht bis zum Ende. Ich meine die Gewaltenteilung nach "Montesquieu" (= Art. 20 (2) GG ) funktionniert NOCH.


    Zwar werden die Gesetze inzwischen von der Regierung = "Exekutive" (was eigentlich "Ausführende" / "Befehlsempfänger" bedeutet) gemacht und vom Parlament (welches Montesquieu eigentlich als das "Gesetzgebungsorgan" = die "Legislative" und damit auch als "Befehlsgeber" für die "Exekutive" vorgesehen hatte), wegen des "Parteizwangs", nur noch "abgenickt".


    ... Aber die "Judikative" (= Gerichte), von Montesquieu als "Entscheider" bei Konflikten zwischen Exekutive und Parlament (oder "Staat" und "Bürger") vorgesehen, scheint mir noch einigermaβen zu funktionnieren. Obwohl auch bei uns "Klüngel" zwischen "Exekutive" und "Judikative", jedenfalls in den höheren Ebenen, inklusive der des Bundesverfassungsgerichts, nicht auzuschlieβen sind (man spricht nicht umsonst vom BVerfG als "politischem" Gericht), so meine ich dennoch, daβ wir noch lange nicht soweit wie Polen oder Ungarn sind ;)!


    Bin sehr gespannt, wie das alles weitergeht; ... vorallem mit Klima gegen Wirtschaft. Und auch mit der Politik, die dem Konflikt nicht mehr nur zuschauen kann. Sie muβ wohl in Zukunft beide Aspekte berücksichtigen und kann nicht - wie in der Vergangenheit - allein der Wirtschaft zuhören.

    3 Mal editiert, zuletzt von AstroRudi () aus folgendem Grund: grammatikalische Klarstellungen